Verordnung über Meldepflichtige Tierkrankheiten
( in den wichtigsten Auszügen für Vogelbesitzer )

Inhaltsübersicht 

I. Allgemeines

1. Allgemeine Hinweise zum Tierseuchengesetz
2. Zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen
3. Welche Tierkrankheiten sind meldepflichtig und wer ist zur Meldung verpflichtet
 

II.Erläuterungen zu den meldepflichtigen Tierkrankheiten

I. Allgemeines

Grundlage der Seuchenbekämpfung

Das Tierseuchengesetz (TierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember
1995 (BGBl. I S. 2038) - vgl. A d. Slg. - regelt die Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren
oder Süßwasserfischen auftreten oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder
Süßwasserfische übertragen werden können (Tierseuchen).
Eine der wichtigsten Vorschriften im Tierseuchengesetz ist die Anzeigepflicht. Sie ist für
bestimmte Tierseuchen vorgeschrieben, die wegen ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen
Bedeutung für die Allgemeinheit mit staatlichen Mitteln bekämpft werden.
 

Wer ist zur Anzeige verpflichtet?

1. Der Besitzer der Tiere oder sein Stellvertreter,
2. wer anstelle des Besitzers zeitweilig die Aufsicht über Tiere führt oder Tiere in Obhut hat,
3. Personen, die berufsmäßig mit Tieren zu tun haben.
Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch einer Seuche, sondern auch der Seuchenverdacht:
(Nähere Erläuterungen zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen sind in B-1.1 a d. Slg.
aufgenommen.)
 

Meldepflichtige Tierkrankheiten

Neben den anzeigepflichtigen Seuchen kennt das Tierseuchenrecht der Bundesrepublik
Deutschland den Begriff der meldepflichtigen Tierkrankheiten, die nach der Verordnung über
meldepflichtige Tierkrankheiten vom 9. August 1983 (BGBl. I S. 1095) - B-20.1 d. Slg. - der
zuständigen Behörde zu melden sind. Die meldepflichtigen Tierkrankheiten werden in der Regel
nicht staatlich bekämpft, über ihr Auftreten muß aber ein ständiger Überblick vorhanden sein, um
ggf. die Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen prüfen zu können.
 

Wer ist zur Meldung verpflichtet?

1) Die Erläuterungen zu den meldepflichtigen Tierkrankheiten sind vom damaligen
Bundesgesundheitsamt, Institut für Veterinärmedizin, später vom BML bearbeitet, inzwischen
entsprechend den Änderungen der VO über meldepflichtige Tierkrankheiten (B-20.1 d. Slg.) - vom
Verf. - angepaßt worden.
Zur „Meldung" verpflichtet sind Tierärzte und die Leiter der staatlichen
Veterinäruntersuchungsämter, der Tiergesundheitsämter oder sonstiger öffentlicher oder privater
Untersuchungsstellen. Die Meldung ist unverzüglich der nach Landesrecht zuständigen Stelle, in
der Regel dem beamteten Tierarzt bzw. der Kreisverwaltungsbehörde, zu erstatten.
 

Welche Tierkrankheiten sind meldepflichtig?

Folgende Krankheiten unterliegen der Meldepflicht:

11. Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT)
17. Ornithose (außer Psittakose, die ist anzeigepflichtig(vgl. B-1.1 d. Slg.))
25. Tuberkulose des Geflügels
29. Vogelpocken (Avipoxinfektion)
 

II. Erläuterungen zu den meldepflichtigen Tierkrankheiten 

11. Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT)

Die Infektiöse Laryngotracheitis (ILT) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit der
Hühner und Fasane, die mit Erkrankung des Kehlkopfes, der Luftröhre und der großen Bronchien,
manchmal auch der Lidbindehäute, einhergeht.
Ätiologie
Erreger der ILT ist ein Virus, das in die Gruppe der Herpesviren eingeordnet wird. Das
Virus findet sich regelmäßig in den Entzündungsprodukten des Kehlkopfes, der Luftröhre, der
Lungen, der Nase und der Nasennebenhöhlen. Die Ansteckung erfolgt auf aerogenem und oralem
Wege. Für eine natürliche und künstliche Infektion sind nur Hühner, Fasane und junge Puten
empfänglich. Es können Tiere im Alter von etwa 3 Wochen bis 2 Jahren erkranken. Virusreservoir
stellen latent infizierte Tiere dar, die das Virus lebenslang ausscheiden können.
Krankheitsbild
Die perakute (klassische) Form mit hoher Morbidität und Mortalität (50-60 %) und die
akute Krankheitsform mit hoher Morbidität und niedriger Mortalität (10-15 %) äußern sich in
Atemnot, Röcheln und Husten. Die Tiere verweigern das Futter, ringen mit geöffnetem Schnabel
und gestrecktem Hals nach Luft und geben dabei klagende Laute von sich; beim Husten entleeren
die Tiere unter Kopfschütteln blutigen Schleim. Der Tod tritt meist durch Ersticken ein. Die
chronische oder milde Form hat niedrige Morbidität und Mortalität (2-5 %), meist werden nur
7 IBR ist anzeigepflichtig geworden (vgl. B-1.1 d. Slg.)
leichtes Röcheln und Husten beobachtet. Die klinischen Erscheinungen können bis zu 3 Wochen
andauern. Die Krankheit kann auch ohne äußerlich sichtbare Erscheinungen verlaufen.
Diagnose
Ausgeprägte perakute und akute Fälle (rasche Verbreitung, Mortalität, Atemnot, Röcheln,
Husten, Schleimabsonderung) bereiten insbesondere im Zusammenhang mit dem pathologischanatomischen
Befund (hämorrhagische Tracheitis) kaum Schwierigkeiten. Die ILT kann bei
Krankheitsbeginn sowie bei chronischem oder stummen Verlauf wegen der Ähnlichkeit der
Krankheitszeichen klinisch nicht von infektiöser Bronchitis, Newcastle-Krankheit und
Mycoplasmose unterschieden werden.
Die pathologisch-anatomischen und histologischen Veränderungen bei der ILT sind ein
wertvolles und schnelles Hilfsmittel, um die Diagnose in einem beträchtlichen Prozentsatz zu
stellen. Die hämorrhagische Tracheitis ist für ILT typisch; durch Nachweis der Seifried'schen
Einschlußkörperchen wird die Diagnose gesichert.
In Zweifelsfällen sollte der direkte Virusnachweis durch Infektion - notfalls auch von
Versuchstieren - von embryonierten Hühnereiern oder durch den Agargelpräzipitationstest geführt
werden.
Der indirekte Virusnachweis durch serologische Methoden wie Immunfluoreszenz,
Neutralisationstest, enzymgekoppelter Antikörpernachweis (ELISA) und Agargelpräzipitation
sollte auf spezielle Fälle beschränkt bleiben.
Vorbeugung und Behandlung
Eine wirksame medikamentelle Behandlung ist nicht bekannt. Die Vorbeugung steht bei der
Bekämpfung der ILT an erster Stelle. Optimale Haltung und strenge hygienische Maßnahmen
sowie Nachkauf von Tieren aus laryngotracheitisfreien Beständen verhindern die Einschleppung.
Eine vorbeugende Impfung ist möglich. Bei erstmaligem Auftreten sollen erkrankte Tiere
sofort getötet werden, bei den gesunden Tieren des Bestandes, die von den erkrankten räumlich
getrennt sind, kann die Impfung als Schutz versucht werden. Strenge Isolierung befallener Bestände
ist erforderlich.
 

17. Ornithose (außer Psittakose)

Unter Ornithose ist die Chlamydienerkrankung verschiedener Wirtschaftsgeflügelarten
sowie von Wild- und Ziervögeln zu verstehen. Wirtschaftlich hat die Ornithose geringe Bedeutung,
da sie bei Wirtschaftsgeflügel meist nur inapparent auftritt. Sie ist jedoch auf den Menschen
übertragbar wie Erkrankungen des Schlachtpersonals in Geflügelschlachtereien oder bei
Taubenhaltern beweisen.
Die Chlamydiose der Papageienvögel, die Psittakose, ruft bei Übertragung auf den
Menschen häufiger ein schwereres Krankheitsbild, eine atypische Pneumonie, hervor. Für sie
besteht daher Anzeigepflicht.
Ätiologie
Der Erreger der Ornithose ist Chlamydia psittaci. Die Hauptinfektionsquelle sind latent infizierte
Tiere. Diese scheiden die Erreger mit, dem Nasensekret und dem Kot aus. Die Ansteckung erfolgt
hauptsächlich durch Einatmen von erregerhaltigem Staub sowie über Tröpfcheninfektion. Beim
Menschen überwiegt die aerogene Infektion.
Krankheitsbild
Bei Huhn, Ente und Taube verläuft die Erkrankung meist unauffällig. Lediglich Puten
zeigen manchmal gestörtes Allgemeinbefinden. Ausgeprägtere Krankheitsbilder zeigen in der
Regel nur Jungvögel oder Tiere, die durch andere Krankheiten oder Haltungsmängel geschwächt
sind. Die Vögel haben dann Nasen-,und Augenausfluß und zeitweilig starke Durchfälle. Der
Allgemeinzustand verschlechtert sich bis hin zum Tod.
Durch Vögel übertragene Chlamydieninfektionen des Menschen zeigen oft
uncharakteristische Krankheitssymptome. Sie sind oft inapparent, ähneln manchmal grippalen
Infekten, können jedoch auch atypische Pneumonien hervorrufen. Die Erkrankung kann mit
Tetrazyklinen beherrscht werden.
Diagnose
Das unauffällige Krankheitsbild ist für die Diagnose unzureichend. Bei lebenden Tieren
kann die Anzüchtung des Erregers aus dem Kot versucht werden. Dies geschieht heute vornehmlich
in der Zellkultur. Die mikroskopische Darstellung der Chlamydien erfolgt nach ihrer Anfärbung z.
B. nach Giemsa oder Stamp oder durch Immunfluoreszenz.
Zum serologischen Nachweis eignet sich die Komplementbindungsreaktion oder der
Nachweis mit enzymgekoppelten Antikörpern (ELISA). Die wichtigsten pathologisch
anatomischen Befunde sind Milz- und Leberschwellung, fibrinöse Entzündungen der Luftsäcke und
des Herzbeutel, sowie petechiale Blutungen und Enteritiden. In Abstrichpräparaten kann der direkte
Erregernachweis versucht werden. Sicherer ist jedoch auch hier die Anzüchtung.
Vorbeugung und Behandlung
Eine gezielte Prophylaxe ist bei Wirtschaftsgeflügel nicht üblich. Im einzelnen
Erkrankungsfall kann eine Therapie mit Tetrazyklinen durchgeführt werden.
 
25. Tuberkulose des Geflügels

Die Geflügeltuberkulose ist eine ansteckende, chronisch verlaufende Krankheit des
Geflügels, die in infizierten Beständen seuchenartigen Charakter annehmen kann. Sie kommt am
häufigsten bei allen Arten des Hausgeflügels vor, seltener bei Tauben und beim Wassergeflügel.
Ätiologie
Der Erreger ist Mycobacterium avium. Der Keim unterscheidet sich von den anderen
pathogenen Mykobakterien durch besonders große Widerstandsfähigkeit in der Außenwelt und
gegenüber Desinfektionsmitteln.
Die Aufnahme von M. avium erfolgt fast ausschließlich oral. Zum Haften der Infektion trägt
vor allem die wiederholte Aufnahme von Erregern bei, auch wenn die jeweils aufgenommene
Erregermenge sehr gering ist. Die Ausscheidung beginnt bereits Monate vor dem Auftreten
klinischer Erscheinungen, was die Einschleppung latent infizierter Hühner in gesunde Bestände
begünstigen kann. Auch infizierte Ratten und Mäuse kommen als Überträger in Betracht.
Krankheitsbild
Meistens treten klinische Erscheinungen erst im zweiten Lebensjahr auf. Die Tiere magern
ab, zeigen aber zunächst noch gute Futteraufnahme. Gegen Ende der Krankheit stellt sich oft
starker Durchfall ein. Bei Miterkrankung des Knochenmarks entwickeln sich
Lähmungserscheinungen. Die Krankheit entwickelt sich in der Regel sehr langsam und nimmt
wegen der vorwiegend alimentären Infektion ihren Ausgang vom Darm. Das Endstadium ist die
Generalisation.
Pathologisch-anatomische Veränderungen finden sich in Form von derbknotigen
Einlagerungen und Knoten, vor allem in der Leber, im Knochenmark der Röhrenknochen, in der
Milz und im Darm. Im Fleisch der Hühner sind Tuberkelbakterien in über 70 % der Fälle
nachweisbar. Die Prognose ist wegen des chronischen Verlaufs für das Einzeltier und den Bestand
als ausgesprochen ungünstig zu bezeichnen.
Diagnose- und Differentialdiagnose
Aufgrund klinischer Symptome kann nur der Verdacht auf Tuberkulose geäußert werden.
Bessere Hinweise gibt der Sektionsbefund, der aber wegen der Ähnlichkeit der Veränderungen mit
der Knotenform der Leukose und mit Coligranulomen durch den Erregernachweis (ZIEHLNEELSEN-
Färbung) abgesichert werden muß.
Für Bestandsuntersuchung an lebenden Tieren wird die Tuberkulin-Kehllappenprobe
oder/und die Frischblut-Schnellagglutination verwendet. Bei der Verwendung von PPD-Tuberkulin
(aviär) wird durch ein positives Ergebnis relativ sicher eine Erkrankung angezeigt, der negative
Testverlauf ist jedoch sehr vorsichtig zu bewerten. Auch ist die Frischblut-Schnellagglutination für
die Überwachung tuberkulosefreier Geflügelbestände ungeeignet, weil mit unspezifischen
Reaktionen unter anderem durch „atypische Mykobakterien" gerechnet werden muß.
Bekämpfung
Eine Therapie kommt nicht in Betracht.
Eine Bekämpfung ist nur durch Ausmerzung des gesamten infizierten Bestandes sinnvoll.
Die Ausmerzung der tuberkulin- oder serologisch positiven Tiere allein führt nicht zum Ziel. Bei
unkontrollierbaren Kontaktmöglichkeiten der Hühner benachbarter Gehöfte ist eine planmäßige
Bekämpfungsaktion unter gleichzeitiger Erfassung aller Hühnerhaltungen am wirkungsvollsten.
 

29. Vogelpocken

Bei den Vogelpocken handelt es sich um eine Viruserkrankung des Wirtschaftsgeflügels
und einer Reihe von Wildvögeln. Es entstehen wirtschaftliche Verluste durch
Wachstumsdepression und verminderte Legeleistung.
Ätiologie
Die Vogelpocken werden durch verschiedene Pockenvirenarten hervorgerufen. Bisher sind
sechs verschiedene Geflügelpockenviren beschrieben: Hühnerpockenvirus, Taubenpockenvirus,
Putenpockenvirus, Wachtelpockenvirus, Agapornidenpockenvirus und Kanarienpockenvirus. Die
Seuche wird meist durch Zukauf kranker Tiere in den Bestand eingeschleppt. Das Virus wird über
den Pockenausschlag sowie Nasen oder Augensekret ausgeschieden und durch Kontakt von Tier zu
Tier übertragen, ebenso wie über infiziertes Futter oder Wasser.
Krankheitsbild
Die Vogelpocken gehen in der Regel mit den charakteristischen Pokkenherden, vor allem
am Kamm und Kehllappen, am Schnabel, den Augen und den Beinen einher. Das
Allgemeinbefinden der Tiere und ihre Futteraufnahme ist gestört.
Bei der Schleimhautform sind Schleimhäute des oberen Verdauungstraktes und des oberen
Atmungstraktes betroffen. Die Schleimhäute sind stark gerötet und mit weißlichen Belägen
überzogen.
8 VHS ist anzeigepflichtig geworden (vgl. B-1.1 d. Slg.).
Die Morbidität ist oft sehr hoch bei meist niedrigen Letalitätsraten.
Diagnose
Die Diagnose stützt sich auf das klinische Bild mit den charakteristischen
Hautveränderungen und gegebenenfalls auf den histologischen Nachweis von
Einschlußkörperchen. Die Diagnose kann durch Anzüchtung auf der Chorionallantoismembran des
10 Tage alten bebrüteten Hühnereies und anschließender Differenzierung der Virusspezies gesichert
werden. Die serologische Diagnose erfolgt durch den Neutralisationstest oder den
Agargelimmundiffusionstest.
Vorbeugung und Behandlung
Die Therapie erfolgt allein symptomatisch. Die prophylaktische Schutzimpfung stellt die
beste Bekämpfung dar.