Verordnung über
Meldepflichtige Tierkrankheiten
( in den wichtigsten Auszügen für
Vogelbesitzer )
Inhaltsübersicht
I. Allgemeines
1. Allgemeine Hinweise zum
Tierseuchengesetz
2. Zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen
3. Welche Tierkrankheiten sind meldepflichtig und wer ist zur Meldung
verpflichtet
II.Erläuterungen zu den meldepflichtigen Tierkrankheiten
I. Allgemeines
Grundlage der Seuchenbekämpfung
Das Tierseuchengesetz (TierSG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember
1995 (BGBl. I S. 2038) - vgl. A d. Slg. - regelt die Bekämpfung von Seuchen, die
bei Haustieren
oder Süßwasserfischen auftreten oder bei anderen Tieren auftreten und auf
Haustiere oder
Süßwasserfische übertragen werden können (Tierseuchen).
Eine der wichtigsten Vorschriften im Tierseuchengesetz ist die Anzeigepflicht.
Sie ist für
bestimmte Tierseuchen vorgeschrieben, die wegen ihrer wirtschaftlichen und
gesundheitlichen
Bedeutung für die Allgemeinheit mit staatlichen Mitteln bekämpft werden.
Wer ist zur Anzeige verpflichtet?
1. Der Besitzer der Tiere
oder sein Stellvertreter,
2. wer anstelle des Besitzers zeitweilig die Aufsicht über Tiere führt oder
Tiere in Obhut hat,
3. Personen, die berufsmäßig mit Tieren zu tun haben.
Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch einer Seuche, sondern auch der
Seuchenverdacht:
(Nähere Erläuterungen zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen sind in B-1.1 a d.
Slg.
aufgenommen.)
Meldepflichtige Tierkrankheiten
Neben den anzeigepflichtigen
Seuchen kennt das Tierseuchenrecht der Bundesrepublik
Deutschland den Begriff der meldepflichtigen Tierkrankheiten, die nach der
Verordnung über
meldepflichtige Tierkrankheiten vom 9. August 1983 (BGBl. I S. 1095) - B-20.1 d.
Slg. - der
zuständigen Behörde zu melden sind. Die meldepflichtigen Tierkrankheiten werden
in der Regel
nicht staatlich bekämpft, über ihr Auftreten muß aber ein ständiger Überblick
vorhanden sein, um
ggf. die Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen prüfen zu können.
Wer ist zur Meldung verpflichtet?
1) Die Erläuterungen zu den
meldepflichtigen Tierkrankheiten sind vom damaligen
Bundesgesundheitsamt, Institut für Veterinärmedizin, später vom BML bearbeitet,
inzwischen
entsprechend den Änderungen der VO über meldepflichtige Tierkrankheiten (B-20.1
d. Slg.) - vom
Verf. - angepaßt worden.
Zur „Meldung" verpflichtet sind Tierärzte und die Leiter der staatlichen
Veterinäruntersuchungsämter, der Tiergesundheitsämter oder sonstiger
öffentlicher oder privater
Untersuchungsstellen. Die Meldung ist unverzüglich der nach Landesrecht
zuständigen Stelle, in
der Regel dem beamteten Tierarzt bzw. der Kreisverwaltungsbehörde, zu erstatten.
Welche Tierkrankheiten sind meldepflichtig?
Folgende Krankheiten unterliegen der Meldepflicht:
11. Infektiöse
Laryngotracheitis des Geflügels (ILT)
17. Ornithose (außer Psittakose, die ist anzeigepflichtig(vgl. B-1.1 d.
Slg.))
25. Tuberkulose des Geflügels
29. Vogelpocken (Avipoxinfektion)
II. Erläuterungen zu den meldepflichtigen Tierkrankheiten
11. Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT)
Die Infektiöse
Laryngotracheitis (ILT) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit der
Hühner und Fasane, die mit Erkrankung des Kehlkopfes, der Luftröhre und der
großen Bronchien,
manchmal auch der Lidbindehäute, einhergeht.
Ätiologie
Erreger der ILT ist ein Virus, das in die Gruppe der Herpesviren eingeordnet
wird. Das
Virus findet sich regelmäßig in den Entzündungsprodukten des Kehlkopfes, der
Luftröhre, der
Lungen, der Nase und der Nasennebenhöhlen. Die Ansteckung erfolgt auf aerogenem
und oralem
Wege. Für eine natürliche und künstliche Infektion sind nur Hühner, Fasane und
junge Puten
empfänglich. Es können Tiere im Alter von etwa 3 Wochen bis 2 Jahren erkranken.
Virusreservoir
stellen latent infizierte Tiere dar, die das Virus lebenslang ausscheiden
können.
Krankheitsbild
Die perakute (klassische) Form mit hoher Morbidität und Mortalität (50-60 %) und
die
akute Krankheitsform mit hoher Morbidität und niedriger Mortalität (10-15 %)
äußern sich in
Atemnot, Röcheln und Husten. Die Tiere verweigern das Futter, ringen mit
geöffnetem Schnabel
und gestrecktem Hals nach Luft und geben dabei klagende Laute von sich; beim
Husten entleeren
die Tiere unter Kopfschütteln blutigen Schleim. Der Tod tritt meist durch
Ersticken ein. Die
chronische oder milde Form hat niedrige Morbidität und Mortalität (2-5 %), meist
werden nur
7 IBR ist anzeigepflichtig geworden (vgl. B-1.1 d. Slg.)
leichtes Röcheln und Husten beobachtet. Die klinischen Erscheinungen können bis
zu 3 Wochen
andauern. Die Krankheit kann auch ohne äußerlich sichtbare Erscheinungen
verlaufen.
Diagnose
Ausgeprägte perakute und akute Fälle (rasche Verbreitung, Mortalität, Atemnot,
Röcheln,
Husten, Schleimabsonderung) bereiten insbesondere im Zusammenhang mit dem
pathologischanatomischen
Befund (hämorrhagische Tracheitis) kaum Schwierigkeiten. Die ILT kann bei
Krankheitsbeginn sowie bei chronischem oder stummen Verlauf wegen der
Ähnlichkeit der
Krankheitszeichen klinisch nicht von infektiöser Bronchitis, Newcastle-Krankheit
und
Mycoplasmose unterschieden werden.
Die pathologisch-anatomischen und histologischen Veränderungen bei der ILT sind
ein
wertvolles und schnelles Hilfsmittel, um die Diagnose in einem beträchtlichen
Prozentsatz zu
stellen. Die hämorrhagische Tracheitis ist für ILT typisch; durch Nachweis der
Seifried'schen
Einschlußkörperchen wird die Diagnose gesichert.
In Zweifelsfällen sollte der direkte Virusnachweis durch Infektion - notfalls
auch von
Versuchstieren - von embryonierten Hühnereiern oder durch den
Agargelpräzipitationstest geführt
werden.
Der indirekte Virusnachweis durch serologische Methoden wie Immunfluoreszenz,
Neutralisationstest, enzymgekoppelter Antikörpernachweis (ELISA) und
Agargelpräzipitation
sollte auf spezielle Fälle beschränkt bleiben.
Vorbeugung und Behandlung
Eine wirksame medikamentelle Behandlung ist nicht bekannt. Die Vorbeugung steht
bei der
Bekämpfung der ILT an erster Stelle. Optimale Haltung und strenge hygienische
Maßnahmen
sowie Nachkauf von Tieren aus laryngotracheitisfreien Beständen verhindern die
Einschleppung.
Eine vorbeugende Impfung ist möglich. Bei erstmaligem Auftreten sollen erkrankte
Tiere
sofort getötet werden, bei den gesunden Tieren des Bestandes, die von den
erkrankten räumlich
getrennt sind, kann die Impfung als Schutz versucht werden. Strenge Isolierung
befallener Bestände
ist erforderlich.
17. Ornithose (außer Psittakose)
Unter Ornithose ist die
Chlamydienerkrankung verschiedener Wirtschaftsgeflügelarten
sowie von Wild- und Ziervögeln zu verstehen. Wirtschaftlich hat die Ornithose
geringe Bedeutung,
da sie bei Wirtschaftsgeflügel meist nur inapparent auftritt. Sie ist jedoch auf
den Menschen
übertragbar wie Erkrankungen des Schlachtpersonals in Geflügelschlachtereien
oder bei
Taubenhaltern beweisen.
Die Chlamydiose der Papageienvögel, die Psittakose, ruft bei Übertragung auf den
Menschen häufiger ein schwereres Krankheitsbild, eine atypische Pneumonie,
hervor. Für sie
besteht daher Anzeigepflicht.
Ätiologie
Der Erreger der Ornithose ist Chlamydia psittaci. Die Hauptinfektionsquelle sind
latent infizierte
Tiere. Diese scheiden die Erreger mit, dem Nasensekret und dem Kot aus. Die
Ansteckung erfolgt
hauptsächlich durch Einatmen von erregerhaltigem Staub sowie über
Tröpfcheninfektion. Beim
Menschen überwiegt die aerogene Infektion.
Krankheitsbild
Bei Huhn, Ente und Taube verläuft die Erkrankung meist unauffällig. Lediglich
Puten
zeigen manchmal gestörtes Allgemeinbefinden. Ausgeprägtere Krankheitsbilder
zeigen in der
Regel nur Jungvögel oder Tiere, die durch andere Krankheiten oder Haltungsmängel
geschwächt
sind. Die Vögel haben dann Nasen-,und Augenausfluß und zeitweilig starke
Durchfälle. Der
Allgemeinzustand verschlechtert sich bis hin zum Tod.
Durch Vögel übertragene Chlamydieninfektionen des Menschen zeigen oft
uncharakteristische Krankheitssymptome. Sie sind oft inapparent, ähneln manchmal
grippalen
Infekten, können jedoch auch atypische Pneumonien hervorrufen. Die Erkrankung
kann mit
Tetrazyklinen beherrscht werden.
Diagnose
Das unauffällige Krankheitsbild ist für die Diagnose unzureichend. Bei lebenden
Tieren
kann die Anzüchtung des Erregers aus dem Kot versucht werden. Dies geschieht
heute vornehmlich
in der Zellkultur. Die mikroskopische Darstellung der Chlamydien erfolgt nach
ihrer Anfärbung z.
B. nach Giemsa oder Stamp oder durch Immunfluoreszenz.
Zum serologischen Nachweis eignet sich die Komplementbindungsreaktion oder der
Nachweis mit enzymgekoppelten Antikörpern (ELISA). Die wichtigsten pathologisch
anatomischen Befunde sind Milz- und Leberschwellung, fibrinöse Entzündungen der
Luftsäcke und
des Herzbeutel, sowie petechiale Blutungen und Enteritiden. In
Abstrichpräparaten kann der direkte
Erregernachweis versucht werden. Sicherer ist jedoch auch hier die Anzüchtung.
Vorbeugung und Behandlung
Eine gezielte Prophylaxe ist bei Wirtschaftsgeflügel nicht üblich. Im einzelnen
Erkrankungsfall kann eine Therapie mit Tetrazyklinen durchgeführt werden.
25. Tuberkulose des Geflügels
Die Geflügeltuberkulose ist
eine ansteckende, chronisch verlaufende Krankheit des
Geflügels, die in infizierten Beständen seuchenartigen Charakter annehmen kann.
Sie kommt am
häufigsten bei allen Arten des Hausgeflügels vor, seltener bei Tauben und beim
Wassergeflügel.
Ätiologie
Der Erreger ist Mycobacterium avium. Der Keim unterscheidet sich von den anderen
pathogenen Mykobakterien durch besonders große Widerstandsfähigkeit in der
Außenwelt und
gegenüber Desinfektionsmitteln.
Die Aufnahme von M. avium erfolgt fast ausschließlich oral. Zum Haften der
Infektion trägt
vor allem die wiederholte Aufnahme von Erregern bei, auch wenn die jeweils
aufgenommene
Erregermenge sehr gering ist. Die Ausscheidung beginnt bereits Monate vor dem
Auftreten
klinischer Erscheinungen, was die Einschleppung latent infizierter Hühner in
gesunde Bestände
begünstigen kann. Auch infizierte Ratten und Mäuse kommen als Überträger in
Betracht.
Krankheitsbild
Meistens treten klinische Erscheinungen erst im zweiten Lebensjahr auf. Die
Tiere magern
ab, zeigen aber zunächst noch gute Futteraufnahme. Gegen Ende der Krankheit
stellt sich oft
starker Durchfall ein. Bei Miterkrankung des Knochenmarks entwickeln sich
Lähmungserscheinungen. Die Krankheit entwickelt sich in der Regel sehr langsam
und nimmt
wegen der vorwiegend alimentären Infektion ihren Ausgang vom Darm. Das
Endstadium ist die
Generalisation.
Pathologisch-anatomische Veränderungen finden sich in Form von derbknotigen
Einlagerungen und Knoten, vor allem in der Leber, im Knochenmark der
Röhrenknochen, in der
Milz und im Darm. Im Fleisch der Hühner sind Tuberkelbakterien in über 70 % der
Fälle
nachweisbar. Die Prognose ist wegen des chronischen Verlaufs für das Einzeltier
und den Bestand
als ausgesprochen ungünstig zu bezeichnen.
Diagnose- und Differentialdiagnose
Aufgrund klinischer Symptome kann nur der Verdacht auf Tuberkulose geäußert
werden.
Bessere Hinweise gibt der Sektionsbefund, der aber wegen der Ähnlichkeit der
Veränderungen mit
der Knotenform der Leukose und mit Coligranulomen durch den Erregernachweis (ZIEHLNEELSEN-
Färbung) abgesichert werden muß.
Für Bestandsuntersuchung an lebenden Tieren wird die Tuberkulin-Kehllappenprobe
oder/und die Frischblut-Schnellagglutination verwendet. Bei der Verwendung von
PPD-Tuberkulin
(aviär) wird durch ein positives Ergebnis relativ sicher eine Erkrankung
angezeigt, der negative
Testverlauf ist jedoch sehr vorsichtig zu bewerten. Auch ist die
Frischblut-Schnellagglutination für
die Überwachung tuberkulosefreier Geflügelbestände ungeeignet, weil mit
unspezifischen
Reaktionen unter anderem durch „atypische Mykobakterien" gerechnet werden muß.
Bekämpfung
Eine Therapie kommt nicht in Betracht.
Eine Bekämpfung ist nur durch Ausmerzung des gesamten infizierten Bestandes
sinnvoll.
Die Ausmerzung der tuberkulin- oder serologisch positiven Tiere allein führt
nicht zum Ziel. Bei
unkontrollierbaren Kontaktmöglichkeiten der Hühner benachbarter Gehöfte ist eine
planmäßige
Bekämpfungsaktion unter gleichzeitiger Erfassung aller Hühnerhaltungen am
wirkungsvollsten.
29. Vogelpocken
Bei den Vogelpocken handelt
es sich um eine Viruserkrankung des Wirtschaftsgeflügels
und einer Reihe von Wildvögeln. Es entstehen wirtschaftliche Verluste durch
Wachstumsdepression und verminderte Legeleistung.
Ätiologie
Die Vogelpocken werden durch verschiedene Pockenvirenarten hervorgerufen. Bisher
sind
sechs verschiedene Geflügelpockenviren beschrieben: Hühnerpockenvirus,
Taubenpockenvirus,
Putenpockenvirus, Wachtelpockenvirus, Agapornidenpockenvirus und
Kanarienpockenvirus. Die
Seuche wird meist durch Zukauf kranker Tiere in den Bestand eingeschleppt. Das
Virus wird über
den Pockenausschlag sowie Nasen oder Augensekret ausgeschieden und durch Kontakt
von Tier zu
Tier übertragen, ebenso wie über infiziertes Futter oder Wasser.
Krankheitsbild
Die Vogelpocken gehen in der Regel mit den charakteristischen Pokkenherden, vor
allem
am Kamm und Kehllappen, am Schnabel, den Augen und den Beinen einher. Das
Allgemeinbefinden der Tiere und ihre Futteraufnahme ist gestört.
Bei der Schleimhautform sind Schleimhäute des oberen Verdauungstraktes und des
oberen
Atmungstraktes betroffen. Die Schleimhäute sind stark gerötet und mit weißlichen
Belägen
überzogen.
8 VHS ist anzeigepflichtig geworden (vgl. B-1.1 d. Slg.).
Die Morbidität ist oft sehr hoch bei meist niedrigen Letalitätsraten.
Diagnose
Die Diagnose stützt sich auf das klinische Bild mit den charakteristischen
Hautveränderungen und gegebenenfalls auf den histologischen Nachweis von
Einschlußkörperchen. Die Diagnose kann durch Anzüchtung auf der
Chorionallantoismembran des
10 Tage alten bebrüteten Hühnereies und anschließender Differenzierung der
Virusspezies gesichert
werden. Die serologische Diagnose erfolgt durch den Neutralisationstest oder den
Agargelimmundiffusionstest.
Vorbeugung und Behandlung
Die Therapie erfolgt allein symptomatisch. Die prophylaktische Schutzimpfung
stellt die
beste Bekämpfung dar.